
Kompetenz & Vertrauen
Seit mehr als 20 Jahren...
Das bedeutet insbesondere, dass Sie in der Kanzlei Wollweber grundsätzlich nur auf den Rechtsgebieten beraten und vertreten werden, auf denen Frau Rechtsanwalt Wollweber durch eine theoretische Ausbildung und ihr langjähriges praktisches Tätigwerden Fachanwaltsausbildungen erworben hat. Sie erhalten mithin kompetente Leistungen eines qualifizierten Anwaltes!
Widerrufsbelehrungen der Versicherungen wirksam?
Nach den Erfahrungen der Rechtsanwaltskanzlei Wollweber entsprechen die Widerrufsbelehrungen der Versicherer häufig nicht den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus werden dem Versicherungsnehmer oft die erforderlichen Verbraucherinformationen (z. B. Versicherungsbedingungen oder notwendige Produktinformationen) nicht, nicht rechtzeitig oder nur unvollständig überlassen.
Dies hat nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Folge, dass der Lauf der Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird. In diesem Fall können Versicherungsanträge auch nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist noch wirksam widerrufen werden, so dass eine Rückabwicklung des gesamten Vertragskomplexes vorgenommen werden kann.
Wenn Sie Zweifel daran haben, dass Ihr Vertrag eine wirksame Widerrufsbelehrung enthält, steht Ihnen die Kanzlei Wollweber für eine diesbezügliche Prüfung gern zur Verfügung.