
Kompetenz & Vertrauen
Seit mehr als 20 Jahren...
Das bedeutet insbesondere, dass Sie in der Kanzlei Wollweber grundsätzlich nur auf den Rechtsgebieten beraten und vertreten werden, auf denen Frau Rechtsanwalt Wollweber durch eine theoretische Ausbildung und ihr langjähriges praktisches Tätigwerden Fachanwaltsausbildungen erworben hat. Sie erhalten mithin kompetente Leistungen eines qualifizierten Anwaltes!
Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung ist eine Summenversicherung, d. h. es wird zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung vereinbart, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Versicherung eine von vornherein festgelegte Summe auszuzahlen hat. Dennoch kommt oft der Einwand der Versicherungswirtschaft, dass ein Forderungsübergang, z. B. bei Arbeitslosigkeit auf das Arbeitslosengeld erfolgt sei, obwohl dies bei Summenversicherungen grundsätzlich nicht der Fall ist.
Ein weiteres Problem ist, dass die Versicherung oft bestreitet, dass Arbeitsunfähigkeit vorliegt, wenn Krankentagegeld begehrt wird. Insofern stellen die Versicherungen oft auf die in den Versicherungsbedingungen vereinbarte 100 %-ige Arbeitsunfähigkeit ab. Die Darlegungs- und Beweislast für diese 100 %-ige Arbeitsunfähigkeit trägt der Versicherungsnehmer. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht dafür nicht aus, auch nicht das Zeugnis des behandelnden Arztes.
Sollten Sie in dieser Angelegenheit Probleme haben, ist es nahezu unerlässlich, um die Darlegungs- und Beweislast als Versicherungsnehmer erfüllen zu können, sich in anwaltliche Beratung bzw. Vertretung eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht zu begeben.