Kompetenz & Vertrauen
Seit mehr als 20 Jahren...
Das bedeutet insbesondere, dass Sie in der Kanzlei Wollweber grundsätzlich nur auf den Rechtsgebieten beraten und vertreten werden, auf denen Frau Rechtsanwalt Wollweber durch eine theoretische Ausbildung und ihr langjähriges praktisches Tätigwerden Fachanwaltsausbildungen erworben hat. Sie erhalten mithin kompetente Leistungen eines qualifizierten Anwaltes!
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Rechtsanwalt Wollweber ist seit dem Jahre 1997 Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Sie hat seit dem eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Beratungen und Vertretungen sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern durchgeführt.
Die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht wird für die in Berlin ansässigen Anwälte von der Rechtsanwaltskammer Berlin verliehen. Voraussetzung für den Erhalt einer entsprechenden Fachanwaltsbezeichnung sind besondere theoretische Kenntnisse und umfassende praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer Berlin nachzuweisen sind. Um die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erhalten, ist zunächst eine dreijährige ununterbrochene Zulassung als Anwalt die Grundvoraussetzung. Darüber hinaus sind eine bestimmte Mindestanzahl von arbeitsrechtlichen Fällen sowohl gerichtlicher als auch außergerichtlicher Art der Rechtsanwaltskammer Berlin - als Voraussetzung für den Erhalt der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht - nachzuweisen. Ebenfalls ist Voraussetzung des Erlangens der Fachanwaltsbezeichnung die Absolvierung eines Fachlehrganges verbunden mit entsprechenden Leistungsnachweisen in Form von Klausuren.
Mit der Festschreibung dieser Voraussetzungen soll sichergestellt werden, dass ein Fachanwalt, so ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, auf seinem Gebiet besonders qualifiziert ist. Er muss über weitreichende Kenntnisse auf allen Gebieten des Arbeitsrechtes, des Individualarbeitsrechtes, aber auch des kollektiven Arbeitsrechtes verfügen.
Um zu gewährleisten, dass ein Fachanwalt - so auch der Fachanwalt für Arbeitsrecht - trotz der wechselnden Gesetzeslage kontinuierlich überdurchschnittlich im Vergleich zu den Kollegen, die kein Fachanwalt sind, qualifiziert ist, muss der Fachanwalt ferner, jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer Berlin nachweisen, dass er an Fortbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts teilgenommen hat. Dieser Nachweis hat durch Einreichung von Qualifizierungsbelegen anerkannter Fortbildungsinstitute zu erfolgen.
Sofern ein Fachanwalt für Arbeitsrecht dieser Nachweisführung nicht nachkommt, kann ihm die Fachanwaltsbezeichnung aberkannt werden.
Die Einzelheiten sowohl der Erlangung als auch des Erhalts der Fachanwaltsbezeichnung regeln die Bundesrechtsanwaltsordnung und die Fachanwaltszulassungsverordnung.
Die Qualifikation Fachanwalt für Arbeitsrecht haben 518 Anwälte (enspricht 3,9%) von derzeit in Berlin 13191 zugelassenen Rechtsanwälten.