
Kompetenz & Vertrauen
Seit mehr als 20 Jahren...
Das bedeutet insbesondere, dass Sie in der Kanzlei Wollweber grundsätzlich nur auf den Rechtsgebieten beraten und vertreten werden, auf denen Frau Rechtsanwalt Wollweber durch eine theoretische Ausbildung und ihr langjähriges praktisches Tätigwerden Fachanwaltsausbildungen erworben hat. Sie erhalten mithin kompetente Leistungen eines qualifizierten Anwaltes!
Neues Punktesystem
Ab dem 01.05.2014 trat die Neuregelung dazu in Kraft.
Gemäß der Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung werden ab diesem Zeitpunkt nur noch Verkehrstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 60,00 € in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen.
Anstelle der bisherigen Eintragungsmöglichkeiten von 1 bis 7 Punkten pro Delikt gibt es künftig nur noch - je nach Schwere des Vergehens - 1 bis 3 Punkte, wobei für diese aber nunmehr fixe Tilgungsfristen gelten. D.h., es erfolgt keine Verlängerung der Tilgungsfristen durch neue Taten - wie es bisher der Fall war.
Die Einteilung ist seitdem wie folgt:
- 1 Punkt für Ordnungswidrigkeiten (Tilgungsfrist von 2 ½ Jahren)
- 2 Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Regelfahrverbot verbunden sind oder für Verkehrstraftaten (Tilgungsfrist von 5 Jahren)
- 3 Punkte für Straftaten, die mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden sind (Tilgungsfrist von 10 Jahren)
Weiterhin ist die Führerscheinbehörde verpflichtet, bei einem bestimmten Punktestand Maßnahmen einzuleiten und zwar wie folgt:
- bei 4 bis 5 Punkten - Ermahnung (bisher bei 8 bis 13 Punkten)
- bei 6 bis 7 Punkten - Verwarnung (bisher bei 14 bis 17 Punkten)
- ab 8 Punkte - Entziehung (bisher bei 18 Punkten)
Die Möglichkeiten des Punkteabbaus bleiben erhalten, sofern man 5 Punkte nicht überschritten hat. Durch ein Aufbauseminar kann man zukünftig aber nur noch
1 Punkt abbauen.
Die bisher bestehenden Punkte wurden zum 01.05.2014 wie folgt umgerechnet:
bisheriger Punktestand | neuer Punktestand |
1-3 | 1 |
4-5 | 2 |
6-7 | 3 |
8-10 | 4 |
11-13 | 5 |
14-15 | 6 |
16-17 | 7 |
18 | 8 |
Lassen Sie sich jetzt durch Frau Rechtsanwalt Wollweber dazu beraten, ob es sinnvoll ist, Ihren Punktestand im Verkehrszentralregister in Flensburg durch Teilnahme an einem Aufbauseminar vor Einführung des neuen Punktesystems noch zu reduzieren oder ob es ggf. besser ist, ein solches Aufbauseminar erst nach dem 01.05.2014 durchzuführen!